Unternehmensformen – Das Richtige zum richtigen Zeitpunkt
Unternehmen sind darauf ausgerichtet, auf Dauer einen wirtschaftlichen Gewinn zu erwirtschaften. Das kann mit Sachleistungen, aber auch mit Dienstleistungen geschehen. Die produzierten Güter sollen genauso wie die Dienstleistungen an die Konsumenten bracht werden. Wie das geschieht, liegt in der Regel an der Art des Unternehmens. Das ist dann im Prinzip auch schon alles, was die verschiedenen Unternehmen gemeinsam haben.
Das Unternehmen
Jedes Unternehmen hat nicht nur eine eigene Struktur, sondern auch die Unternehmensformen sind vollkommen unterschiedlich. In der Regel wird die Unternehmensform bei der Gründung schon festgelegt. Oft ändern sich diese Unternehmensformen aber im Laufe der Entwicklung. Trotzdem sollten sich Firmengründer genau mit den unterschiedlichsten Unternehmensformen auseinandersetzen. Nicht nur die Firmenbezeichnung hängt davon ab, welche Unternehmensart gewählt wird, sondern auch die Art der Buchführung, die Höhe der Gewährleistungspflicht und viele andere organisatorische und rechtliche Verpflichtungen.
Das Einzelunternehmen
Wenn es um Unternehmensformen geht, dürfte das Einzelunternehmen die häufigste Art der Unternehmen bei der Geschäftsgründung sein. Wie es der Name schon verrät, gibt es hier nur einen Inhaber, der allen anderen Mitarbeitern weisungsberechtigt ist. In den meisten Fällen werden diese Unternehmensformen von kleinen oder mittleren Unternehmen gewählt. Wenn der Einzelunternehmer allerdings ein Kaufmann ist, wie es zum Beispiel bei Geschäften der Fall ist, muss die Firma den Zusatz e.K für eingetragener Kaufmann oder Kauffrau haben. Der Einzelunternehmer hat allerdings in seinem Unternehmen nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten. Er ist der alleinige Träger aller Pflichten. So muss er zum Beispiel alleine für das Kapital sorgen und hat dafür auch das alleinige Risiko. Der Einzelunternehmer haftet nicht nur mit seinem Firmenvermögen, sondern auch mit dem Privatvermögen. Von seinem Erfolg oder Misserfolg hängt oft die komplette Existenz der ganzen Familie ab.
Die häufigsten Personengesellschaftsunternehmen
Sehr häufig gehört eine Firma nicht nur dem Einzelunternehmer, sondern mehreren Leuten. Wie viele das sind und welche Funktionen sie im Unternehmen haben, hängt oft von der Art der Unternehmensformen ab. Für die Personengesellschaften gibt es auch wieder verschiedene Unternehmensformen. Allen gemeinsam ist dabei, dass sich mehrere Teilhaber die Rechte und auch die Pflichten im Unternehmen teilen. Geregelt werden sie im Handelsgesetzbuch oder auch im Gesellschaftervertrag. Der Vorteil dieser Unternehmensformen ist die höhere Kapitaldecke. Da das Kapital von mehreren Personen aufgebracht wird, ist es in der Regel auch höher als bei einem Einzelunternehmen. Zu den Personengesellschaften gehören unter anderem die OHG (Offene Handelsgesellschaft), die KG (Kommanditgesellschaft), die GmbH & Co.KG und die Gesellschaft bürgerlichen Rechts.
Kapitalgesellschaften
Neben den Personengesellschaften kennt das deutsche Handelsrecht auch die Kapitalgesellschaften. Die Kapitalgesellschaften sind eine Gesellschaft mit einer eigenen Rechtspersönlichkeit. Das bedeutet, dass diese Unternehmensformen als juristische Person zu sehen sind. Bei diesen Unternehmensformen steht immer das Kapital im Vordergrund. Kapitalgesellschaften werden durch ihren Eintrag ins Handelsregister gegründet. Vertreten werden sie durch ihre Organe, dem Vorstand. In der Regel haften die Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft nicht mit ihrem Privatvermögen. Die einzige Ausnahme ist hier der Komplementär der Kommanditgesellschaft auf Aktien. Nur dieser Komplementär kann auch mit seinem kompletten privaten Vermögen, ähnliche wie bei einer Personengesellschaft, haftbar gemacht werden. Die bekanntesten Kapitalgesellschaften sind die Aktiengesellschaften (AG) und die Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die GmbH.
Bild: Erwin Wodicka – Fotolia
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