Der Meisterbrief – Der staatlich anerkannte Fachmann
Wer in eine Werkstatt geht und dort von einem Meister bedient wird, kann mit Recht erwarten, dass er von einem Fachmann bedient wird. Der Meister ist in Deutschland eine Ausbildungsbezeichnung. Wichtig ist dabei, dass vor der Meisterausbildung eine Ausbildung in einem handwerklichen Beruf absolviert werden muss.
Voraussetzungen zur Meisterprüfung
In den einzelnen Handwerken werden die Meister-Prüfungen durch bestimmte Prüfungsausschüsse abgenommen. Errichtet werden die Meisterprüfungsausschüsse vom Ministerium für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr. Unterschieden wird zwischen zulassungspflichtigen und zulassungsfreien Handwerksberufen. Für die Meister-Prüfung der zulassungspflichtigen Handwerksberufe ist das Ministerium zuständig, während für zulassungsfreie Handwerksberufe die Meister-Prüfung vor der Handwerkskammer abgelegt werden kann. Für die Meister-Prüfung ist nicht nur wichtig, welcher Beruf ausgeführt wird, sondern auch einige andere Details. So wird die Prüfung zum Beispiel dort abgelegt, wo der örtliche Zuständigkeitsbereich der Prüflinge ist. Das kann der erste Wohnsitz der Prüflinge sein, aber auch der Ort, an dem ein Arbeitsverhältnis besteht. Möglich ist es aber auch, die Prüfung dort abzulegen, wo man eine Maßnahme zur Vorbereitung auf die Meister-Prüfung absolviert. Wer selber schon ein Handwerk oder Gewerbe betreibt, kann auch an diesem Ort seine Prüfung ablegen.
Wer darf eine Meister-Prüfung ablegen?
Wer diese Prüfung ablegen will, muss dafür einige Voraussetzungen erfüllen. Welche Voraussetzungen das sind, richtet sich danach, ob die Prüfung in einem zulassungspflichtigen oder zulassungsfreien Handwerk abgelegt wird soll. Für Zulassungspflichtige gilt, dass jeder, der zur Meister-Prüfung zugelassen werden will, einen Handwerksberuf erlernt haben muss oder er muss nach § 51 Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 2 der erlassenen Rechtsordnung eine Prüfung abgelegt haben. Außerdem ist zur Meister-Prüfung zugelassen, wer schon eine Gesellenprüfung oder auch eine andere Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf absolviert hat und nun schon mehrere Jahre in einem zulassungspflichtigen Handwerk beruflich tätig ist. Die Zeit der Berufstätigkeit kann je nach Zulassungsstelle variieren, allerdings dürfen nie mehr als drei zusammenhängende Jahre der Berufstätigkeit gefordert werden. Mindestens wird in der Regel ein Jahr gefordert. Angerechnet wird dabei auch eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung an einer Fachschule. Eine Ausbildung von einem Jahr wird mit einem Jahr berechnet und eine mehrjährige Ausbildung gilt wie zwei Jahre Berufstätigkeit. Angerechnet wird auch die Zeit, wenn ein Prüfling bereits selbstständig als Werkstattmeister oder in ähnlicher Position gearbeitet hat. Auch für die Prüfung in einem zulassungsfreien Handwerk müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. So müssen auch hier die Prüflinge zuerst eine abgeschlossene Ausbildung in einem anerkannten Beruf nachweisen können oder eine Gesellenprüfung bestanden haben.
So erfolgt die Anmeldung zur Meister-Prüfung
Wer sich zu einer der beiden Meister-Prüfungen anmelden will, muss das in schriftlicher Form machen. Der Antrag wird an die Geschäftsführung des für die Meisterprüfung zuständigen Ausschusses der Handwerkskammer gerichtet. Wichtige Unterlagen zum Antrag sind unter anderem ein Nachweis, darüber, warum der ausgewählte Meisterprüfungsausschuss ausgesucht wurde. Zusätzlich müssen Zeugnisse über die Gesellenprüfung, eine den Vorschriften entsprechende Abschlussprüfung oder ein gleichgestelltes Zeugnis eingereicht werden. Falls die Prüfung nach § 49, Absatz 2 abgelegt werden soll, muss ein Nachweis über die entsprechende Berufstätigkeit oder den Besuch einer Fachschule beigelegt werden und wenn § 49, Absatz 3 der Handwerkerordnung als Grundlage dient, gehört ein Nachweis über die praktische Tätigkeit dazu. Hat der Prüfling schon andere Zeugnisse erworben, sollten auch diese dem Antrag beigelegt werden. Aufgrund dieser Unterlagen wird dann von den Handwerkskammern die Einladung zur Prüfung verschickt.
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MehrUnternehmensformen – Das Richtige zum richtigen Zeitpunkt
Unternehmen sind darauf ausgerichtet, auf Dauer einen wirtschaftlichen Gewinn zu erwirtschaften. Das kann mit Sachleistungen, aber auch mit Dienstleistungen geschehen. Die produzierten Güter sollen genauso wie die Dienstleistungen an die Konsumenten bracht werden. Wie das geschieht, liegt in der Regel an der Art des Unternehmens. Das ist dann im Prinzip auch schon alles, was die verschiedenen Unternehmen gemeinsam haben.
Das Unternehmen
Jedes Unternehmen hat nicht nur eine eigene Struktur, sondern auch die Unternehmensformen sind vollkommen unterschiedlich. In der Regel wird die Unternehmensform bei der Gründung schon festgelegt. Oft ändern sich diese Unternehmensformen aber im Laufe der Entwicklung. Trotzdem sollten sich Firmengründer genau mit den unterschiedlichsten Unternehmensformen auseinandersetzen. Nicht nur die Firmenbezeichnung hängt davon ab, welche Unternehmensart gewählt wird, sondern auch die Art der Buchführung, die Höhe der Gewährleistungspflicht und viele andere organisatorische und rechtliche Verpflichtungen.
Das Einzelunternehmen
Wenn es um Unternehmensformen geht, dürfte das Einzelunternehmen die häufigste Art der Unternehmen bei der Geschäftsgründung sein. Wie es der Name schon verrät, gibt es hier nur einen Inhaber, der allen anderen Mitarbeitern weisungsberechtigt ist. In den meisten Fällen werden diese Unternehmensformen von kleinen oder mittleren Unternehmen gewählt. Wenn der Einzelunternehmer allerdings ein Kaufmann ist, wie es zum Beispiel bei Geschäften der Fall ist, muss die Firma den Zusatz e.K für eingetragener Kaufmann oder Kauffrau haben. Der Einzelunternehmer hat allerdings in seinem Unternehmen nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten. Er ist der alleinige Träger aller Pflichten. So muss er zum Beispiel alleine für das Kapital sorgen und hat dafür auch das alleinige Risiko. Der Einzelunternehmer haftet nicht nur mit seinem Firmenvermögen, sondern auch mit dem Privatvermögen. Von seinem Erfolg oder Misserfolg hängt oft die komplette Existenz der ganzen Familie ab.
Die häufigsten Personengesellschaftsunternehmen
Sehr häufig gehört eine Firma nicht nur dem Einzelunternehmer, sondern mehreren Leuten. Wie viele das sind und welche Funktionen sie im Unternehmen haben, hängt oft von der Art der Unternehmensformen ab. Für die Personengesellschaften gibt es auch wieder verschiedene Unternehmensformen. Allen gemeinsam ist dabei, dass sich mehrere Teilhaber die Rechte und auch die Pflichten im Unternehmen teilen. Geregelt werden sie im Handelsgesetzbuch oder auch im Gesellschaftervertrag. Der Vorteil dieser Unternehmensformen ist die höhere Kapitaldecke. Da das Kapital von mehreren Personen aufgebracht wird, ist es in der Regel auch höher als bei einem Einzelunternehmen. Zu den Personengesellschaften gehören unter anderem die OHG (Offene Handelsgesellschaft), die KG (Kommanditgesellschaft), die GmbH & Co.KG und die Gesellschaft bürgerlichen Rechts.
Kapitalgesellschaften
Neben den Personengesellschaften kennt das deutsche Handelsrecht auch die Kapitalgesellschaften. Die Kapitalgesellschaften sind eine Gesellschaft mit einer eigenen Rechtspersönlichkeit. Das bedeutet, dass diese Unternehmensformen als juristische Person zu sehen sind. Bei diesen Unternehmensformen steht immer das Kapital im Vordergrund. Kapitalgesellschaften werden durch ihren Eintrag ins Handelsregister gegründet. Vertreten werden sie durch ihre Organe, dem Vorstand. In der Regel haften die Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft nicht mit ihrem Privatvermögen. Die einzige Ausnahme ist hier der Komplementär der Kommanditgesellschaft auf Aktien. Nur dieser Komplementär kann auch mit seinem kompletten privaten Vermögen, ähnliche wie bei einer Personengesellschaft, haftbar gemacht werden. Die bekanntesten Kapitalgesellschaften sind die Aktiengesellschaften (AG) und die Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die GmbH.
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MehrSelbstständigkeit – Ein schwieriger Weg
„Viele Wege führen nach Rom“, sagt der Volksmund. Das trifft auch zu, wenn es um die Selbstständigkeit geht. Wichtig ist deshalb, dass jeder, der sich selbstständig machen will, weiß, welche Gründungsform er wählen will. Schon im Vorfeld sollte man sich mit Unternehmensformen wie Franchising, Kleinunternehmen oder Beteiligung auseinandersetzen.
Selbstständig machen
Für alle, die mit dem Gedanken der Selbstständigkeit spielen oder einfach nur für Interessierte gibt es hier ein paar Erläuterungen von wichtigen Begriffen, die alle im Zusammenhang damit stehen. Um eine Neugründung handelt es sich immer dann, wenn praktisch aus dem Nichts eine neue Firma entstehen soll. Eine Neugründung hat natürlich Einiges für sich. So kann derjenige, der sich selbstständig macht von Anfang entscheiden, was er wie machen will. Es gibt keine eingefahrenen Gleise und man ist für alles selber verantwortlich. Der Vorteil bei dieser Art der Selbstständigkeit kann aber auch ein Nachteil sein, denn es gibt weder Kundenbeziehungen, die ausgebaut werden, können noch geschultes Personal, das beim Schritt in die Selbstständigkeit helfen kann.
Was ist Franchising
Ganz anders sieht die Sache mit der Selbstständigkeit beim Franchising aus. Franchising kommt aus dem Französischen und heißt nichts anderes als mieten. Und tatsächlich wird hier wirklich gemietet. Aber es geht nicht um ein Haus oder Geschäftsräume, sondern um eine Geschäftsidee. Beim Franchising werden Produkte oder Dienstleistungen des Franchise-Gebers verkauft oder vermarktet. Das hat den Vorteil, dass man seine Selbstständigkeit nicht von Grund auf allein startet, sondern mit einem eingeführten Produkt. In der Regel ist der Franchise-Geber daran interessiert, dass mit dem Start in die Selbstständigkeit alles gut klappt, denn nur dann verdient er auch gut. Deshalb sollte sich trotzdem jeder, der sich auf diese Art selbstständig machen möchte, alle Verträge und Unterlagen genau durchlesen, denn auch hier gibt es schwarze Schafe. Wichtig ist vor allem, vorher zu prüfen, ob einem dieses Geschäft oder dieses Produkt auch wirklich liegt. Sind die Verträge erst einmal unterschrieben, gibt es meistens kein zurück mehr.
Selbstständigkeit mit Beteiligung
Manchmal hat man zwar das notwendige Starkapital und auch den Wunsch nach Selbstständigkeit, aber keine wirklich gute Idee. Dann gibt es die Möglichkeit der Beteiligung. Eine Beteiligung ist immer dann gegeben, wenn man Kapital in eine Firma investiert, um Anteile an Personen- oder an Kapitalgesellschaften zu bekommen. Bei dieser Form der Selbstständigkeit ist es noch wichtiger, sich die Firma, in die man eintreten möchte, vorher ganz genau anzusehen. Wer sich an einer Firma oder ein Unternehmen beteiligt ist damit nicht nur am Gewinn beteiligt, sondern auch am Verlust. Deshalb sollte man sich diesen Weg sehr gründlich überlegen. Die Firma, die Produkte und vor allem die finanzielle Lage des Unternehmens sollten sehr gründlich von unabhängigen Fachleuten unter die Lupe genommen werden.
Unternehmensnachfolge
Wer sich schon vor längerer Zeit mit einem Unternehmen selbstständig gemacht hat, steht auch irgendwann einmal vor der Frage wer im Bedarfsfall das Unternehmen einmal übernehmen soll. Oft ist so eine Unternehmensnachfolge für jüngere Leute eine gute Möglichkeit in die Selbstständigkeit zu gehen. Der Vorteil liegt hier ganz klar auf der Hand. Unternehmen, die aus Altersgründen abgegeben werden, haben oft schon eine längere Betriebsdauer hinter sich. Es gibt fähige Fachkräfte und natürlich auch bestehende Kundenkontakte. Aber auch genau wie bei der Beteiligung ist es hier sehr wichtig, sich die genaue Betriebssituation gründlich anzusehen.
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MehrUnternehmensgründung – Der Weg in die Selbstständigkeit
Auch wenn es von vielen staatlichen Stellen oft so hingestellt wird, ist der Weg in die Selbstständigkeit nicht wirklich einfach. Ganz im Gegenteil, der Weg ist steinig und mit vielen Hindernissen gepflastert. Eine kleine Checkliste könnte für Existenzgründer dabei ganz hilfreich sein, um sich einen ersten Überblick zu verschaffen.
Wer gründet ein Unternehmen?
Es gibt viele Möglichkeiten, sich auf den Weg der Selbstständigkeit zu begeben. Die meisten beginnen ihren Weg als Kleinunternehmer. Aber auch Freiberufler oder Künstler sind typische Möglichkeiten für alle, die sich selbstständig machen wollen. Wer ganz genau weiß, wie sein Weg aussehen soll und vor allem, wer auch die nötigen finanziellen Mittel dazu hat, kann natürlich auch gleich als Großunternehmer starten. Aber egal, was für eine Unternehmensform gewählt wird, ein paar Formalitäten müssen überall eingehalten werden und laufen immer nach der gleichen Reihenfolge ab.
Die Geschäftsidee und Standort
Die Grundlage für eine Existenzgründung ist erst einmal die Geschäftsidee. Jemand, der von seiner Idee nicht restlos überzeugt ist, sollte sich auch nicht an eine Unternehmensgründung wagen. Auf der anderen Seite wird ein eigenes Geschäft aber sehr schwierig, wenn man sich nicht vorher wenigstens ein bisschen mit den Zahlen und der Buchhaltung auseinandersetzt. Ist man nach einer gründlichen Analyse immer noch der Meinung, dass eine Unternehmensgründung der richtige Weg ist, folgt die Wahl des richtigen Standortes. Der Standort richtet sich in erster Linie nach der Art der Unternehmensgründung. Will jemand ein Geschäft eröffnen, bei dem er auf Kundenkontakt angewiesen ist, wird er in einem Industriegebiet sicher weniger Erfolg haben. Wer dagegen im produktiven Bereich arbeiten will, ist meisten im Stadtzentrum nicht wirklich gut aufgehoben.
Zu einem großen Teil hängt der Erfolg oder Misserfolg bei der Unternehmensgründung auch von der gewählten Rechtsform ab. Was viele Unternehmensgründer nicht bedenken, ist die Tatsache, dass die Rechtsform nicht nur die zukünftige Entwicklung des Unternehmens prägt, sondern auch in hohem Maße das Erscheinungsbild der Firma nach außen. Das deutsche Recht lässt den Unternehmern hier sehr viel Spielraum, zukünftige Kunden sind da meist bedeutend kritischer. Die Rechtsform beeinflusst zum Beispiel die Art und Höhe der Haftung. Bei einer Unternehmensgründung wird von den meisten Selbstständigen eine Haftungsbeschränkung gewählt. Wichtig ist die Art der Rechtsform auch für die Buchhaltung. Während bei manchen Rechtsformen eine vereinfachte Buchführung in Form der Soll-und Istrechnung reicht, muss es bei anderen Rechtsformen eine ausführliche Buchhaltung sein.
Formalitäten müssen sein
Von der Unternehmensgründung müssen verschiedene staatliche Stellen informiert werden. An erster Stelle steht deshalb die Gewerbeanmeldung. Das gilt auch für erlaubnisfreie Gewerbe. Am besten ist es, schon im Vorfeld zur eigenen Gemeinde oder Stadtverwaltung zu gehen, um das Gewerbe anzumelden. Die Kosten für die Anmeldung betragen meistens zwischen 15,00 und 40,00 Euro. Dafür spart man sich dann aber auch viele Wege, denn die Gemeinde gibt die Gewerbeanmeldung an die anderen stattlichen Stellen weiter und es dauert meistens nicht lange, bis man Post bekommt. Zu diesen Stellen gehören zum Beispiel das Finanzamt, der Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften sowie die Industrie-und Handelskammer oder auch die Handwerkskammer. Weitere Unterlagen gehen an die Allgemeine Ortskrankenkasse, das Registergericht und das Statistische Landesamt. Versicherungen sind zwar nicht bei jeder Unternehmensgründung vorgeschrieben, aber sie sollten doch nicht vergessen werden.
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